Mitglied werden
Schön, dass du da bist! Dich interessieren linke Themen und du willst gern mehr über uns herausfinden? Du willst vielleicht sogar aktiv werden, dir fehlt aber noch hier und da Hintergrundwissen? Hier helfen wir gerne weiter.
Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft
Hier möchten wir die häufigsten Fragen zum Thema Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag beantworten.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der LINKEN kann grundsätzlich jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, sich zu den programmatischen Grundsätzen der Partei bekennt, die Bundessatzung anerkennt und keiner anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehört.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch Eintritt in die Partei erworben und wird sechs Wochen nach dem Eintritt wirksam, sofern du der Beitragspflicht nachgekommen bist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft erhoben wurde.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied hast du das Recht
- an der Meinungs- und Willensbildung der Partei mitzuwirken, dich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
- an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
- an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
- Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
- dich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
- an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und dich selbst zu bewerben.
Kurz und gut: Als Mitglied der Partei bist du gleichberechtigter Teil der Partei und kannst dich politisch einbringen und aktiv werden. Die zahlreichen Genossinnen und Genossen stehen dir dabei nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit Unterstützung und Ideen zur Seite.
Gibt es Pflichten für Mitglieder?
Ja, auch die gibt es. Wenn du Mitglied der Partei DIE LINKE bist, solltest du natürlich
- die Grundsätze des Programms der Partei vertreten, die Satzung einhalten und andere Mitglieder und deren Rechte achten,
- die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane respektieren,
- regelmäßig den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag bezahlen,
- bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei antreten.
Oder um es kurz zu machen: Sei solidarisch, ein Mitglied, das die demokratische Willensbildung und Mehrheitsentscheidungen respektiert und anderen Mitgliedern die gleichen Rechte zugesteht, wie dir selbst.
Was passiert nach dem Eintritt
Zunächst einmal werden sich die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen bei dir melden: Also für Mitgliederbetreuung Zuständigen auf Kreisebene bspw. Du bekommst Post von der Bundes- und Landespartei, in der dir die verschiedenen Möglichkeiten, dich einzubringen, noch mal erläutert werden. Ab sofort erhältst du auch unsere Mitgliederzeitung. Außerdem bekommst du Einladungen zu Treffen der Partei bei dir in der Nähe. Die Genossinnen und Genossen stehen dir gerne zur Verfügung, um dich auf deinem Weg in die Strukturen der Partei zu begleiten. Und dann stehen dir alle Möglichkeiten offen, dich in die politische Arbeit einzubringen. Wir freuen uns darauf!
Ich weiß noch nicht, ob ich Mitglied werden will. Kann ich mir das auch alles erstmal anschauen?
Klar doch! Sympathisantinnen und Sympathisanten genießen bei uns traditionell weitgehende Rechte in der Parteiarbeit. So kannst du an so ziemlich allen Veranstaltungen der Partei teilnehmen, erst mal unabhängig in unseren Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und an der politischen Arbeit mitwirken, ohne Mitglied zu sein. Auch unser Bildungsangebot wie die Sommerakademie oder das Mentoringprogramm, wie auch Angebote von parteinahen PartnerInnen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung oder dem Kommunalpolitischen Forum stehen dir selbstverständlich auch ohne Mitgliedschaft offen.
Wenn du erst mal als SympathisantIn mitmachen willst, melde dich einfach bei uns. Wir helfen natürlich auch hier gerne weiter.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Ganz wichtig: Wir duzen uns. Das ist bei uns Prinzip. Wir kämpfen für eine sozial gerechte Welt, da braucht es keine künstliche Distanz. Also, keine falsche Scheu, wenn du mal auf eineN GenossIn triffst. 😉
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Das ist unterschiedlich: Den Mitgliedsbeitrag regelt die Beitragsordnung der Partei. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Beitragstabelle selbst ein. Grundlage dafür sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern. Bei Härtefällen gibt es zudem die Möglichkeit, auf Antrag vom Beitrag befreit zu werden. Darüber entscheidet der zuständige Kreisvorstand. Die Beitragstabelle findest du hier auf der Seite des Bundesverbandes.
Welches Einkommen muss ich zum Abgleich mit der Tabelle verwenden?
Maßgeblich für deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Eine Handreichung zur Unterstützung der Ermittlung eines satzungsgerechten Beitrages findest du hier.
Ich habe kein Einkommen. Wie viel muss ich bezahlen?
Mitglieder ohne Einkommen (z. B. Schüler*innen) und auch Transferleistungsbeziehende (z. B. Bezieher*innen von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) zahlen einen Beitrag von 1,50 € / Monat.
Wer gar kein Einkommen hat oder aus anderen Gründen wirklich nichts zahlen kann, kann sich vom jeweiligen Kreisverband auch von der Beitragspflicht freistellen lassen. Meldet euch dazu bitte bei eurer Kreisschatzmeisterin/eurem Kreisschatzmeister.
Ich habe kein regelmäßiges Einkommen bzw. mein Einkommen ist sehr unterschiedlich. Wie viel soll ich zahlen?
Mitglieder mit solchen Einkünften und Bezügen, die nicht aus diversen Bescheiden oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulesen sind, z.B. mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Einkünften als Abgeordneter, nehmen bitte zur Ermittlung ihres Beitragsnettos den letzten Einkommensteuerbescheid, wählen dort den Gesamtbetrag der Einkünfte und ziehen ihre Vorsorgeaufwendungen, die festgesetzte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag ab.
Hierbei sollten die Vorsorgeaufwendungen 35% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht überschreiten, da diese Höhe in ein genähertes Verhältnis von Gesamtvorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers gesetzt werden kann.
Funktionszulagen oder ähnliche Einnahmen sind bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen.
Mehr Informationen findest du auch in der Handreichung zur Beitragsermittlung (auf der verlinkten Seite rechts im Kasten).