Informationen Schwangerschaftsabbruch in München
Immer noch stellt der Paragraf 219a StGB Ärzt:innen unter Strafe, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Absurderweise dürfen wir, was Mediziner:innen verboten ist: Über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Deswegen stellen wir hiermit diese Informationen bereit.
Wir setzen uns für das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein. Dazu gehört auch das Recht, zu entscheiden, ob man schwanger sein möchte oder nicht.
Hilfetelefon
0800 – 40 40 020
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de/
Beratungsstellen in München und Oberbayern
profamilia München
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/bayern/ortsverband-muenchen
Schwanger in Bayern
https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/ungewollt/index.php
Wer führt einen Schwangerschaftsabbruch durch?
https://www.jameda.de/muenchen/abtreibung/spezialisten/
https://liste.bundesaerztekammer.de/suche
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
https://fragdenstaat.de/aktionen/219a/
https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch
https://katapult-magazin.de/de/artikel/wer-abtreiben-will-macht-es-auch-illegal