Verschiedene Formen städtischer Gesellschaften

Mit der Privatenrechtsform (GmbH) hat die Stadt die Stadtwerke und Kliniken unabhängiger vom Stadtrat gemacht. Sie sind zwar weiter vollständig in städtischem Eigentum, aber demokratischer Kontrolle weitgehend entzogen und der gewinnorientierten privaten Konkurrenz und ihren (Markt-)Regeln ausgesetzt.

Die Münchner Stadtentwässerung ist weiterhin ein Eigenbetrieb geblieben. Wir wollen über die geeignetste Rechtsform städtischer Daseinsvorsorgebetriebe diskutieren.

Kontakt: ag.betriebgewerkschaft@die-linke-muc.de

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