Baulandmobilisierungsgesetz: Mieter:innenschutz und Bodenreform sind leider Fehlanzeige
Das sog. Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklärt Nicole Gohlke, MdB, Vorsitzende des Kreisverbandes DIE LINKE. München und Spitzenkandidatin der bayerischen LINKEN zur Bundestagswahl:
„Laut CSU-Bauminister Seehofer soll das Baulandmobilisierungsgesetz „Schlussstein“ der „Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung sein. Das Gesetz ist wie die ganze „Wohnraumoffensive“ eine einzige Enttäuschung und wird die Mieter in Bayern nicht schützen.
Die Linksfraktion hat mit verschiedenen Änderungsanträgen wichtige Verbesserungsvorschläge vorgebracht. Werden diese nicht berücksichtigt, wird meine Fraktion das Gesetz ablehnen.
Mit dem BaulandMobG sollen Länder die Möglichkeit erhalten, per Verordnung Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen zu können. Hauseigentümer können diese Regelung jedoch umgehen, wenn sie ankündigen zwei Drittel der Wohnungen an Mieter zu verkaufen oder wenn sich Eigentümer auf eine Unzumutbarkeitsklausel berufen. Zudem fallen die Sonderregelungen in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) weg. Das ist sogar ein Rückschritt. Die Aufteilung von Mietshäusern und der stückweise Weiterverkauf als Eigentumswohnungen sind eines der Haupt-Geschäftsmodelle von Immobilienspekulanten. Die Regelung der Bundesregierung ist extrem löchrig und wird deshalb die Vernichtung von Mietwohnraum und die Spekulation auf dem Wohnungsmarkt nicht stoppen.
Auch die Änderungen beim kommunalen Vorkaufsrecht sind unzureichend. Zwar konnte sich die Koalition noch auf eine leichte Preislimitierung einigen, es wäre jedoch nötig gewesen, dass Städte wie München bei einem Vorkauf in einem sozialen Erhaltungsgebiet eine Begrenzung auf einen sozialverträglichen Kaufpreis durchsetzen können. Nur so kann verhindert werden, dass Städte Mondpreise bezahlen müssen, wenn sie Mieter durch Kauf eines Mietshauses schützen wollen. Außerdem müsste das Vorkaufsrecht auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet und die Ausübungsfrist auf sechs statt bisher zwei Monate verlängert werden, um die Handlungsfähigkeit der Städte zu gewährleisten.
Darüber hinaus fehlen dem Gesetz wichtige Instrumente wie eine Bodenpreisbremse, um die weitere Explosion der Grundstückspreise zu verhindern, ein Planungswertausgleich, um spekulative Gewinne abzuschöpfen und ein Privatisierungsstopp kommunaler Wohnungen und Flächen.
Die Bundesregierung versagt mit ihrem Gesetz dabei Mieter vor Mietenwahnsinn und Verdrängung zu schützen. Immobilienlobbyisten, die den Parteien CDU und CSU allein im letzten Jahr 1,25 Millionen Euro spendeten, haben ganze Arbeit geleistet, um eine wirkungsvolle Reform zu verhindern.“